3 Treffer in 3 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften
VG Würzburg: Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen Zweckverfehlung, Liquiditätsengpass, Auslegung des Bewilligungsbescheides, Definition des Liquiditätsengpasses mit Bezug auf Sach- und Finanzaufwand, keine Förderung für Personalaufwand, Betrachtung „ex Post“ im Nachhinein, Förderung nur für tatsächlich eingetretenen Liquiditätsengpass, intendiertes Widerrufsermessen, Rückzahlungsverpflichtung, kein Ausnahmefall, kein schutzwürdiges Vertrauen, keine Verfristung, keine Verwirkung, keine Grundrechtsverletzung, keine Willkür, keine Rechtswidrigkeit durch, angeblich häufige, Versäumung der einjährigen Widerrufsfrist in anderen Verfahren
Urteil vom 23.05.2025 – W 8 K 24.1319
VG Würzburg: Keine Anrechnung von Personalkosten bei der Ermittlung des betrieblichen Liquiditätsengpasses für Corona-Soforthilfe
Urteil vom 20.10.2025 – W 8 K 25.1464
VG Würzburg: Widerruf einer Corona-Soforthilfe mangels Liquiditätsengpass
Urteil vom 07.07.2025 – W 8 K 24.478